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KFZ-Sachverständigenbüro Hamburg

Ihr unabhängiger und kompetenter Ansprechpartner für Verkehrsunfälle, Kraftfahrzeugschäden und Fahrzeugbewertung. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern!

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie Anspruch auf einen KFZ-Sachverständiger Ihrer Wahl. Nutzen Sie Ihr Recht!

A&V KFZ-Sachverständigenbüro Hamburg bietet verschiedene KFZ-Gutachten an, wie Haftpflicht-Gutachten, Kasko-Gutachten, Oldtimer-Gutachten, Wert-Gutachten und viele andere.

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24h Notfallnr.: 0159 016 551 12

Leistungen im Überblick

Haftpflicht-Gutachten

Plötzlich kracht es und schon sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten. Ärgerliche Situation, aber lassen Sie den Kopf nicht hängen. Wir kümmern uns um Sie! Der Schaden, der an Ihrem Auto durch ein Fremdverschulden entsteht, wird durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Als Geschädigter benötigen Sie hierbei ein Haftpflicht-Gutachten, damit Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen können. An dem Punkt kommen wir ins Spiel und ermitteln alle wichtigen Daten, die Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche gewährleisten. Wir dokumentieren dabei genau den verursachten Schaden und die entstandenen Schadenkosten, die notwendig sind, um Ihr Kraftfahrzeug wieder instand zu setzen.

Kasko-Gutachten

Haben Sie angeblich einen Verkehrsunfall verursacht? Kann jedem mal passieren. Ein sofortiges Schuldanerkenntnis am Unfallort müssen Sie aber nicht abgeben, denn es muss sich niemand selbst belasten. Die Schuldfrage lässt sich zudem nicht immer eindeutig und unmittelbar nach einem Schockzustand bestimmen. Überlassen Sie die Angelegenheit der Polizei und Versicherung. Wichtig ist, dass Sie bei einem möglichen Eigenverschulden einen Ansprechpartner haben, auf den Sie sich verlassen können. Beim selbstverschuldeten Unfall benötigen Sie ein Kasko-Gutachten, damit Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen können. Wir beraten Sie hierbei umfassend über Ihre Vorgehensweise und übernehmen für Sie die Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

Oldtimer-Gutachten

Da steht er, ein Überlebender seiner Zeit: Schon etwas älter als 30 Jahre und entspricht doch seinem Originalzustand. Ja, er ist ein wenig eingestaubt, aber trotzdem in einer guten technischen Verfassung. Doch die größte Überraschung ist, dass er wie am Tag seiner ersten Zulassung funktioniert… Haben Sie vielleicht auch einen Oldtimer in der Garage stehen, der zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes beitragen kann? Ein Oldtimer-Gutachten kann bei dieser Frage Klarheit verschaffen. Ihr "Oldtimer" könnte nicht nur eine Geschichte des Automobils sein, sondern auch eine Geldanlage. Finden Sie es heraus: wir erstellen Ihnen hierzu ein entsprechendes Dokument, bei dem der materielle und historische Wert Ihres Fahrzeuges ermittelt werden kann.

Ihre Vorteile bei uns:

✔️ Sofortige Aufnahme und Besichtigung des Schadens.

✔️ Empfehlung einer Fachwerkstatt nach Herstellervorgaben.

✔️ Anspruch auf einen Ersatzwagen und auf einen Rechtsanwalt bei unverschuldetem Unfall.

Häufig gestellte Fragen

Warum ist ein Gutachten bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall wichtig?

Ein Gutachten Ihres Fahrzeuges nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ermöglicht Ihnen eine schnelle Schadensregulierung, eine faire Entschädigung und einen umfassenden Gebrauch Ihrer Rechte.

Wer darf einen Gutachter beauftragen?

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, dann haben Sie das Recht als Geschädigter einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Hierbei wird Ihnen oft ein Gutachter von der gegnerischen Versicherung zur Verfügung gestellt. Auf dieses Angebot müssen Sie aber nicht eingehen. Wenn Sie allerdings einen Verkehrsunfall selbst verursacht haben, dann wird in der Regel ein Gutachter von Ihrer Versicherung beauftragt.

Kann die Schadensumme auch ausgezahlt werden?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall greift die Haftpflichtversicherung, die keine Verpflichtung zur Reparatur darstellt. Dementsprechend können Sie als Geschädigter sich die entstandenen Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer auszahlen lassen. Bei einem verschuldeten Verkehrsunfall greift die Kaskoversicherung, bei der eine Auszahlung der Reparaturkosten auch möglich ist.

Darf eine Werkstatt frei gewählt werden?

Oft gibt die gegnerische Versicherung eine Werkstatt vor, in der Ihr Fahrzeug repariert werden soll. Allerdings brauchen Sie nicht auf dieses Angebot einzugehen. Wenn Sie eine Werkstatt Ihres Vertrauens haben, dann steht es Ihnen zu, diese zu wählen. Auch in diesem Fall werden die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeuges von der gegnerischen Versicherung gedeckt.

Wird ein Anwalt benötigt?

Ob ein Fachanwalt für Verkehrsrecht gebraucht wird, hängt von den gegebenen Umständen und der Situation des Unfalls ab. Bei Bedarf steht Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht zu, der Sie über Ihre Rechte professionell aufklären kann. Auch wir können Sie gerne mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Verbindung setzen.

So läuft es

1. KONTAKT

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf: Ob über Telefon, E-Mail oder dem Kontaktformular auf der Webseite. Wir helfen Ihnen gern! Sicherlich haben Sie noch die eine oder andere Frage im Kopf schwirren. Scheuen Sie sich nicht uns diese zu stellen. Wir gehen auf alle Ihre Fragen ein und vereinbaren bei Bedarf einen Termin zur Begutachtung Ihres Fahrzeuges.

2. BEGUTACHTUNG

Nun geht es an die Arbeit: Zum vereinbarten Termin wird einer unserer Mitarbeiter bei Ihnen auftauchen und Ihr Fahrzeug begutachten. Natürlich können Sie auch selbst vorbeischauen, wenn es Ihnen lieber ist. Sei es eine Schadensbetrachtung eines Unfalls, eine Fahrzeuganalyse oder eine Beweissicherung. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen nach bestem Wissen und Gewissen.

3. REGULIERUNG

Nach dem Erstellen des Gutachtens bleibt nur noch die Schadensregulierung übrig: Dazu wird das Gutachten an Ihre Versicherung geschickt und je nach Situation auch an Ihren Anwalt. Der Papierkrieg kann Ihnen erspart bleiben.


Zertifikat

Unsere Arbeitskräfte sind qualifiziert und bilden ein erfahrenes Team, welches Ihr Handwerk in vollen Umfang versteht. Wir schöpfen unsere Motivation aus der Leidenschaft am Beruf und können unsere Kunden stets durch Kompetenz, Zuverlässigkeit und Hilfsbereitschaft begeistern.

Nehmen Sie Kontakt auf

Mit dem unten stehenden Formular können Sie ganz einfach und sofort Kontakt aufnehmen. Hinterlassen Sie dazu im Formular Ihre Kontaktdaten, setzen Sie einen kurzen Betreff und schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Sei es ein gewünschter Rückruf, eine schnelle Beratung oder ein erforderlicher Auftrag, wir kümmern uns um Sie!

Sobald Ihre Nachricht von uns empfangen wird, kümmern wir uns um Ihr Anliegen so schnell es geht. In der Regel erhalten Sie eine Antwort bezüglich Ihres Anliegens innerhalb der nächsten 24 Stunden, nach dem Ihre Nachricht an uns versandt wurde. Einen Rückruf können Sie von uns zu unseren angegebenen Arbeitszeiten erwarten, die am Ende der Seite vorzufinden sind.

In Hamburg und um Hamburg herum

Wir sind nicht nur in Hamburg unterwegs, sondern auch in der Metropolregion Hamburgs, dabei fahren wir folgende umliegenden Landkreisen an: Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Lüneburg, Harburg, Stade, Pinneberg.

Je nach Situation und Anfrage können wir auch die äußeren Landkreise anfahren: Dithmarschen, Ostholstein, Nordwestmecklenburg, Schwerin, Ludwigslust-Parchim, Lüchow-Dannenberg, Uelzen, Heidekreis, Rotenburg (Wümme), Cuxhaven.

Auch die Städte Neumünster, Lübeck und Schwerin können angefahren werden.